Hunde sind grundsätzlich am Strand und in den Dünen erlaubt:
- Zeitraum vom 15. Juni bis einschließlich 15. September
Hunde sind am Strand und in den Dünen nicht erlaubt, mit Ausnahme der befestigten Wege, täglich von 10:30 Uhr bis 18:30 Uhr. - Ausnahmezonen
Abweichend von der oben genannten Regelung sind Hunde jedoch erlaubt:- im Strandbereich jenseits der Konzessionszone „Twins“ bis zur Grenze zu Ostende;
- in einem Abschnitt auf Höhe der Strandwache 6.
- Ausnahmen von der Zugangsbeschränkung
Die oben genannte Beschränkung gilt nicht für:- Assistenz- und Blindenführhunde für Menschen mit Behinderung;
- Hunde, die im Rahmen einer von der Gemeinde- oder OCMW-Verwaltung genehmigten Aktivität oder Aufgabe eingesetzt werden;
- Polizeihunde der lokalen und föderalen Polizei;
- Hunde des Zolls, der Rettungsdienste und der Streitkräfte im Rahmen von Ausbildung und Training.
- Leinenpflicht
Hunde müssen stets an der Leine geführt werden, mit Ausnahme des unten genannten Zeitraums. - Freilauf
Vom 15. Oktober bis einschließlich 15. März dürfen Hunde am Strand und im Meerwasser frei laufen, mit Ausnahme der Surfzone auf Höhe der Twins. - Außerhalb der Sperrzeit
Außerhalb des Zeitraums vom 15. Juni bis einschließlich 15. September sind Hunde am Strand und in den Dünen erlaubt, sofern sie an der Leine geführt werden.
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